Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung über die Pflegekasse finanziert werden, wie:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigen der Wohnung
  • Spülen
  • Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung
  • das Beheizen der Wohnung