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Miteinander was bewegen,
was alleine nicht mehr geht!

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung unterstützt Sie bei der Pflege von Angehörigen, Freunden und Bekannten in der häuslichen Umgebung. Gerade „die Pflege zu Hause“ will die Pflegeversicherung fördern. Dabei kann man zwischen selbst geleisteter Pflege durch Angehörige oder einem professionellen Pflegedienst wählen. Beides ist auch kombinierbar. Da sich manchmal die besten Planungen nicht auf Knopfdruck durch unvorhersagbare Ereignisse bestimmen lassen, können Sie die Versorgungsformen den persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen anpassen. Die Pflegeversicherung bietet Ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Flexibilität.

Auf die Pflegegrade kommt es an

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der ermittelten Pflegegrade. Neben Pflegegeld und -sachleistungen können auch Kombinationen aus beiden in Anspruch genommen werden. Hinzu kommen gegebenenfalls Leistungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder für Hilfsmittel.

Pflegegeld

Übernehmen Angehörige, Bekannte oder sonstige nicht erwerbsmäßig pflegende Personen die Betreuung erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld, das er an den Pflegenden weitergeben kann. Diese Art der Pflege, die von Nichtprofessionellen geleistet wird, gilt als ehrenamtlich. Das Pflegegeld zählt daher nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden.

Pflegesachleistung

Häusliche Pflege durch Pflegedienste wird als Sachleistung erbracht. Das Geld der Pflegekasse geht somit direkt an den Pflegedienst, nicht an den Pflegebedürftigen. Welchen Pflegedienst Sie wählen, steht Ihnen frei. Wichtig ist nur, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat.

Verhinderungspflege

Ist die betreuende Pflegeperson krank oder nimmt sich Urlaub, kann der Pflegebedürftige bis zu vier Wochen im Jahr eine Ersatz- oder Verhinderungspflege erhalten. Während dieser Zeit wird die Hälfte des Pflegegelds weiterbezahlt. Das erleichtert den Pflegenden eine Auszeit zu nehmen. Allerdings kann eine Pflegevertretung erst beansprucht werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist. Wird die Verhinderungspflege in dieser Zeit durch entfernte Verwandte, Nachbarn oder einem Pflegedienst übernommen, zahlt die Pflegekasse für vier Wochen bis zu 1.612,00 Euro (für 2016) pro Kalenderjahr. Springt ein naher Familienangehöriger ein oder jemand, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen lebt, wird ein Betrag in Höhe des Pflegegeldes gezahlt und  zusätzliche Aufwendungen wie Fahrkosten oder ein Verdienstausfall auf Nachweis mit bis zu 1.612,00 Euro (für 2016) pro Jahr erstattet.

Teilstationäre Pflege

Wenn die Pflegeperson beispielsweise wegen anderer Aufgaben Zeiten überbrücken muss, kann die Betreuung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege eine gute Lösung sein. Die Pflegekasse der AOK beteiligt sich in solchen Fällen an den Kosten der Pflege und der medizinischen Behandlungskosten sowie an den Transportkosten. Auch eine Kombination von teilstationärer Pflege und Sachleistungen oder Geldleistungen ist möglich.

Kurzzeitpflege

 Die vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim kann nötig sein, wenn beispielsweise:

  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt die Wohnung umgebaut werden muss, um den Bedürfnissen des zu Pflegenden entgegenzukommen
  • die Pflegeperson plötzlich ausfällt und keine Ersatzpflege zur Verfügung steht
  • sich die Pflegebedürftigkeit vorübergehend erheblich verschlimmert

Die Pflegekasse zahlt, auf Antrag, für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Außerdem wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.

Zusätzliche Betreuungsleistung für Demenzkranke

Altersverwirrte, Demenzkranke, geistig Behinderte oder psychisch kranke Menschen, die pflegebedürftig sind, müssen verstärkt beaufsichtigt werden. Dafür können zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden. Je nach Betreuungsaufwand sind das 104,00 Euro (für 2016) monatlich (Grundbetrag), beziehungsweise 208,00 Euro (für 2016) monatlich (erhöhter Betrag). Der Anspruch auf diese zusätzlichen Leistungen wird ebenfalls im Rahmen der Begutachtung ermittelt. Leistungen können auf Antrag durch den zuständigen Kostenträger erstattet werden.

Zuschuss zu Umbaumaßnahmen

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für einen Umbau der Wohnung, in der die häusliche Pflege stattfindet. Vorausgesetzt dadurch wird:

  • die häusliche Pflege erst möglich;
  • die häusliche Pflege in erheblichem Maße erleichtert;
  • eine selbstständigere Lebensweise des Pflegebedürftigen wiederhergestellt.

Sind die Voraussetzungen geklärt, kann eine Wohnraumanpassung von den Pflegekassen mit bis zu 4.000,00 Euro pro Maßnahme unterstützt werden. Dieser Zuschuss wird ohne Einkommensprüfung gewährt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, ist der Gesamtbetrag auf 10.228 Euro begrenzt.
Auch die Einrichtung von Pflegewohngruppen wird gefördert.

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. Dabei wird zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden:

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Hierfür zahlen die Pflegekassen auf Antrag des Versicherten bis zu 40,00 Euro monatlich.
  • Technische Hilfen sind nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und werden bevorzugt geliehen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Die Kosten können auf Antrag prozentual von den Pflegekassen erstattet werden.

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung: Die Pflege können sich Angehörige und ambulante Dienste auch teilen. Das bedeutet: Wird die Pflegesachleistung nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, wird ein anteiliges Pflegegeld gezahlt.
Auch eine Kombination von teilstationärer Pflege und Sachleistungen oder Geldleistungen bzw. Kombinationsleistungen ist möglich.

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Antrag bei den entsprechenden Pflegekassen. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) der Pflegekassen erfolgt ab den ab 01.01.2017 eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade.

Pflegeleistungen ab 2017

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz werden ab 2017 die derzeit gültigen drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade abgelöst. Bei den fünf neuen Pflegegraden wird keine Unterscheidung mehr zwischen kognitiven und körperlichen Einschränkungen vorgenommen. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist nur noch der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Damit sollen kognitive Einschränkungen (zum Beispiel durch eine Demenzerkrankung) den körperlichen Einschränkungen gleich gestellt werden.

Die folgende Leistungsübersicht entspricht dem Stand des Kabinettsentwurfes des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes vom 12.8.2015. Die Leistungen werden ab dem 1.1.2017 gewährt. Die Tabelle bietet eine erste Übersicht, im Bedarfsfall sollten sich Versicherte individuell durch ihre Pflegekassen beraten lassen.

Pflegeleistungen nach Pflegegraden (PG) ab 2017 in Euro pro Monat
Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 689 1.298 1.612 1.995
Häusliche Pflege
Pflegegeld
- 316 545 728 901
Pflegevertretung durch nahe Angehörige
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
- 474 817,50 1.092 1.351,50
Pflegevertretung erwerbsmäßig
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
- 1.612 1.612 1.612 1.612
Kurzzeitpflege
Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 1.612 1.612 1.612 1.612
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Anspruch nur über Entlastungsbetrag 689 1.298 1.612 1.995
Entlastungsbetrag 125 125 125 125 125
Zusätzliche Leistungen
für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
214 214 214 214 214
Anschubfinanzierung
zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
2.500 2.500 2.500 2.500 2.500
Vollstationäre Pflege Anspruch nur über Entlastungsbetrag 770 1.262 1.775 2.005
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen - 266 266 266 266
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 40 40 40 40
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Aufwendungen in Höhe von bis zu
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
Umwandlungsanspruch
Übertragung des ambulanten Sachleistungsgetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
- 275,60 519,20 644,80 798

Im alten Gutshaus von Dabergotz, bei Neuruppin, befindet sich ebenfalls der Standort vom „Wohnen Miteinander“, hier werden 19 barrierefreie Ein- & Zweiraumwohnungen für Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegestufen, überwiegend in Ein-Bett-Zimmern, angeboten.

Sie sind interessiert? Dann rufen Sie uns einfach an oder nutzen das Kontaktformular.

pflegewohnen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung über die Pflegekasse finanziert werden, wie:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigen der Wohnung
  • Spülen
  • Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung
  • das Beheizen der Wohnung

Die Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung sollen zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen dienen.

Die Pflegeleistungen werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Oberstes Ziel ist stets die Förderung der vorhandenen Ressourcen. Durch eine liebevolle Anleitung und den Einsatz weiterer Hilfsmittel wird die Selbständigkeit erhalten, so dass der Kunde so lang wie möglich in seiner häuslichen Umgebung verbleiben kann.

Unterstützung und Übernahme ggf. im Bereich der …

Körperpflege

Diese umfasst unter anderem:

  • Waschen, Duschen/ Baden, Haarwäsche
  • Zahnpflege, Mundpflege
  • Kämmen
  • Hautpflege
  • Prophylaxe
  • Gesichtspflege einschließlich Rasieren sowie
  • Darm- und Blasenentleerung

Ernährung

Diese umfasst unter anderem:

  • Zubereitung einer Mahlzeit/ mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten ggf. Kochen
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Händewaschen

Mobilität

Diese umfasst unter anderem:

  • Selbständiges Aufstehen und zu Bett gehen
  • An- und Auskleiden, ggf. An- und Ausziehtraining
  • Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Bewegungsübungen

Transfer in und aus dem Bett / Rollstuhl / Dusche

  • Urlaubs- und Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 45 b Abs. 1 SGB XI
  • Beratungseinsätze (Pflegeberatungsgespräch) gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Haushaltshilfe- und Familienpflege

Private angepasste, individuelle Dienstleistungen

Leistungen Bg1
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Unsere Leistungen

Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir sehen ihn in seiner Individualität, der Lebensgeschichte und der persönlichen Lebensführung. Wir stellen uns der Aufgabe, die bestmögliche pflegerische Versorgung und Betreuung für unsere Kunden zu gewährleisten. Wir sind Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen, sowie Sozialämtern.

Tagespflege Apd
Tagespflege

Das Team vom Pflegedienst Miteinander bietet hier mit seinem Tagespflegehaus eine Alternative: Die Senioren wohnen weiterhin zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung, besuchen aber tagsüber das neue Tagespflegehaus in Dabergotz.
 

Betreuungsleistung
Betreuungsleistungen

Unsere Pflegeergänzung umfasst Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz z.B. Demenz
Wir bieten u.a. Förderung der Beweglichkeit, Feinmotorik, Gedächtnistraining, Gedächtnisführung, Spaziergänge, Kleine Bastel- , Mal- & Handarbeiten.

Behandlungspflege
Behandlungspflege

Wir lassen uns von Ihrem Hausarzt/Facharzt eine Verordnung ausstellen und von Ihrer zuständigen Krankenkasse genehmigen. Dazu gehören: Medikamentenüberwachung- und Einnahme, Blutzuckerkontrolle und Insulingabe, Injektionen, Verbandswechsel, Port– & PEG Versorgung.

Ueberuns
Pflegewohnen Miteinander

Im alten Gutshaus von Dabergotz befindet sich der Standort vom „Pflegewohnen Miteinander“ mit barrierefreien Ein- & Zweiraumwohnungen.
Hier arbeiten wir mit Haus- und Fachärzten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sanitätshäusern Hand-in-Hand zusammen.

Intensivpflege
Intensivpflege

Gerade nach einem schweren Schicksalsschlag mit daraus resultierender schwerer Erkrankung ist die Hoffnungslosigkeit und Angst am größten. Hier beginnt unsere Aufgabe! Unser Pflegepersonal versorgt intensivpflegebedürftige Erwachsene 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr.

Serviceleistungen
Pflegeleistungen

Unser breites Angebot von Serviceleistungen umfasst unter anderem Körperpflege, Ernährung, Zubereitung von Mahlzeiten, Hauswirtschaftshilfe, einkaufen, reinigen der Wohnung, Wäschepflege, mobiler Friseur, mobile Maniküre und Pediküre, medizinische Fußpflege.

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Tagespflege Miteinander

Wenn die ambulante Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht oder die pflegenden Angehörigen eine Entlastung brauchen, bleibt oft nur der Umzug in die stationäre Versorgung. Eine schwere Entscheidung für die älteren Menschen und ihre Angehörigen. Das Team vom Pflegedienst Miteinander bietet hier mit seinem Tagespflegehaus für 15 Personen eine Alternative: Die Senioren wohnen weiterhin zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung, besuchen aber tagsüber das Tagespflegehaus. Unsere qualifizierten Mitarbeiter sind besonders für die Betreuung von älteren Menschen mit Beeinträchtigungen oder Demenz ausgebildet. Hier bleibt niemand alleine.

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Unser Angebot auf einem Blick
  1. Kostenloser Schnuppertag
  2. Grund- und Behandlungspflege
  3. Betreuung von Demenzkranken nach § 87 b SGB XI
  4. Gruppen- / sozialtherapeutische Arbeit
  5. individuelle Förderung, Einzel- und Gruppentraining
  6. Beschäftigungsangebote, soziale Betreuung, Spaziergänge
  7. Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen, Nachmittagskaffee
  8. Vermittlung von therapeutischrehabilitativen Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung, Ergotherapie
  9. Friseurbesuch auf Anfrage
  10. Fahrdienst, morgens und mittags möglich
  11. Angehörigenarbeit
  12. Zusammenarbeit mit Ärzten, Medikamentengabe
  13. Hilfe, Beratung und Vermittlung in allen Fragen rund um Pflege und Betreuung
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Virtueller Rundgang

Schaffen Sie sich durch wenige Klicks einen Überblick über unsere Tagespflege Miteinander.

Teamabend
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Aktuelles
Teamabend

31.05.2021

Teamabend mit leckeren Essen in gemütlicher Runde.
Vielen Dank an BF.Catering

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Kooperation
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Kooperation

07.03.2021

Kooperation zwischen unserem Miteinander und dem Evangelischen Gymnasium Neuruppin!
Dank der Schülerinnen Sara und Annika des "EVI's" bekommen unsere Bewohner regelmäßig Besuch und schätzen diese Eigeninitiative der beiden sehr. Durch die Pandemie ist die Besuchsmöglichkeit für unsere Bewohner weiterhin sehr eingeschränkt.
Erst in der vergangenen Woche gab es wieder eine Überraschung von den beiden, sie sendeten uns selbstgebastelte Vögel zu, diese wurden mit Begeisterung von den Bewohnern platziert.
Vielen Dank.

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Frauentag
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Frauentag

08.03.2021

Wir wünschen allen Frauen einen schönen Frauentag.💐🥂

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Internationaler Pflegetag
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Internationaler Pflegetag

12.05.2021

Heute ist internationaler Pflegetag, wir möchten uns für die tolle Arbeit bedanken.
Besonders in Bezug auf die tägliche Pflege und Betreuung.
💚💙
Ein herzlichen Dankeschön geht an Herrn Steinecke für den schönen Blumenstrauß 💐
#Herzensmensch #Pflege #international #Pflegedienst #Miteinander

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Valentinstag
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Valentinstag

14.02.2021

Wir wünschen allen ein schönen Valentinstag🌹🌹

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Bestandene Prüfung!
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Bestandene Prüfung!

30.11.2020

Wir gratulieren unserem Dennis zur bestandenen Prüfung! Er darf sich jetzt "Fachkraft für außerklinische Beatmung" nennen. 🥇Wir sind alle sehr stolz auf dich! 💚

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Adventszeit
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Eine besinnliche Adventszeit

30.11.2020

Der Pflegedienst Miteinander wünscht allen eine besinnliche Adventszeit🎁🎄

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Pflegeexpertinnen
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Pflegeexpertinnen für außerklinische Beatmung

11.11.2020

Das viele lernen hat sich gelohnt. Heute können wir unseren Pflegeexpertinnen für außerklinische Beatmung die Zertifikate überreichen. 🎉 Wir sind stolz auf euch 👍
 
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit Thomas Langer und seiner Firma Akademie HKL👍

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Spaß im Herbst
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Spaß im Herbst

09.11.2020

Man ist nie zu alt für den Herbst. 🍂🍁Unsere Mieter und das Personal hatten ihren Spaß. 🤩

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3. Lehrjahr
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Auf ins 3. Lehrjahr!

03.10.2020

Wir sind stolz auf unsere Auszubildenden Nadine und Doreen. 💪
Jetzt sind Sie offiziell im 3. Lehrjahr und bereiten sich zusammen mit ihrer Praxisanleiterin Yvonne auf die bevorstehenden Prüfungen vor.

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Grillen
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Grillen mit unseren Bewohnern

05.08.2020

Heute bei diesem wunderschönen Wetter haben wir mit unseren tollen Bewohnern den Grill angeworfen. Dazu gab es auch eine leckere Bowle. Wir möchten uns bei allen Beteiligten Bewohnern, Mitarbeitern und Angehörigen bedanken für diesen schönen Nachmittag. Es war wie immer sehr schön mit euch! ☀️🍹🍀

Grilltag
Teamtag 2020
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Teamtag

14.07.2020

Unter dem Motto "Teamtag" begann der Tag mit einer gemütlichen Rudertour auf dem Ruppiner See, wir hatten jede Menge Spaß und konnten dem Alltag entfliehen. Anschließend gab es ein leckeres Buffet, danach ließen wir den Abend bei wunderschönem Wetter gemütlich ausklingen.

Teamtag2020
Körperwelten Berlin
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Körperwelten Berlin

02.07.2020

Praxisanleitertag mal anderes - heute besuchten unsere Auszubildenden mit ihrer Praxisanleiterin und ihrer Bereichsleitung die Körperwelten Berlin. Ein sehr schöner und lehrreicher Tag geht zu Ende.

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Azubis Doreen und Nadine
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Azubis Doreen und Nadine

29.04.2020

Auch in schwierigen Zeiten ist es uns wichtig, dass unsere Azubis Doreen und Nadine weiterhin im Stoff bleiben. Durch häußlichen Fleiß bleiben sie weiterhin am Ball. Wir möchten uns auch bei der AGUS Neuruppin bedanken, die dies durch ihre Onlineschule möglich machen.
Bleibt Gesund

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100 x 50 Für unsere Heimat
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100 x 50 Für unsere Heimat

19.04.2020

Der APD Pflegedienst Miteinander beteiligt sich auch mit zwei Gutscheinen. Ein Dankeschön an alle, die trotz Corona für andere weitermachen.

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Fan-Post
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Fan-Post

31.03.2020

Vielen Dank kleiner Emil für dein tolles Bild und deine lieben Worte.
Alle Bewohner waren davon begeistert und du hast Ihnen damit eine große Freude bereitet. Auch unser Personal findet Deine Aktion super und sucht jetzt MITEINANDER nach einem geeigneten Platz für Dein Kunstwerk.
Eine Antwort ist bereits auf dem Weg zu Dir!

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COVID-19
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COVID-19

26.03.2020

Aus gegebenen Anlass zum Thema Coronavirus (COVID-19) haben wir heute in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz unserer Patienten in unserem Standort Dabergotz besprochen und eingeleitet.

Unsere Angehörigen und Mitarbeiter wurden über die Maßnahmen informiert und wir bedanken uns für das Verständnis.
 
Sollten Fragen bestehen können sie uns telefonisch unter folgender Nummer kontaktieren:
03391/ 510 83 82
 
Ihr Miteinander-Team

Brandschutz-Weiterbildung
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Brandschutz-Weiterbildung

26.03.2020

Miteinander steht nicht nur für uns, sondern auch in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten. Daher haben wir heute zusammen mit der Feuerwehr des Amt Temnitz eine tolle Weiterbildung in den Bereichen:
- Verhalten im Brandfall
- Umgang mit Feuerlöscher
- Rettung von Bewohnern
absolviert.
 
Ein besonderer Dank gilt den Feuerwehrmännern- und Frauen und natürlich auch unserem tollen Pflegepersonal

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Spende für die Jugendfeuerwehr Linum
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Spende für die Jugendfeuerwehr Linum

21.01.2018

Heute waren wir zu Besuch bei der Linumer Feuerwehr. Dort wurde heute feierlich die zweite Kinderfeuerwehr im Amt Fehrbellin eröffnet. Es hat uns sehr gefreut an diesem so besonderen Tag teilzuhaben. Besonderes Lob muss man natürlich auch für die Betreuer/innen und ehrenamtlich Kameraden/innen der Feuerwehr aussprechen, die sich liebevoll um die Kinder- und Jugenfeuerwehr kümmern. Daher haben wir uns dazu entschlossen, für die 19 Kinder der Feuerwehr Linum und Fehrbellin, Feuerwehruniformen zu sponsern.

Spende Feuerwehr Linum
Treffen mit Sebastian Steineke und Ortsvorsteher Ulrich Krebs
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Treffen mit Sebastian Steineke und Ortsvorsteher Ulrich Krebs

10.01.2018

Es hat uns sehr gefreut mit Ihnen heute so ein aufschlussreiches und abwechslungsreiches Gespräch zu führen, was uns auch nochmal gezeigt hat, wir müssen „Miteinander“ mehr bewirken um den regionalen Pflegenotstand vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken. Fazit ist aber unsere Mitarbeiter die wir haben und die, die es noch werden möchten Danke zu sagen.
 
Quelle: Märkische Allgemeine Foto: Sebastian Steineke

Treffen In Dabergotz Web
Koorperation Miteinander
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Koorperation Miteinander

09.03.2018

Besondere Leistung heißt, besonderes Arrangement. Das war das Ziel von Lennard Deutsch, der die 11. Klasse der Evangelische Schule in Neuruppin besucht. Es war ein Preisgeld im Wert von 500€ zu gewinnen, die er gemeinsam mit dem Pflegedienst Miteinander für einen Kneipp-Pfad für ältere und pflegebedürftige Menschen investieren wollte. Positives Feedback bekam dieses soziale Projekt auch vom Lions Club International. Heute wurde uns die Urkunde übergeben, die einen besonderen Platz in unseren neuen Büroräumen in Neuruppin erhält.

Koorperation Miteinander
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Team

Der Mensch steht im Vordergrund. Bei Kunden wie bei Kollegen. Und wir behandeln jeden Menschen gleich – mit Ehrlichkeit, offener Meinung und Respekt.
Für uns ist dies kein „Slogan“, sondern das Fundament unserer Zusammenarbeit. Denn nur durch einen fairen Umgang kann ein tolles Team wachsen.

M.rudel
Monika Rudel

Bereichsleitung
Ambulante Tour

Doreen Maenzel
Doreen Mänzel

Bereichsleitung
Tagespflege

K.siebrecht
Kathleen Siebrecht

Exam. Krankenschwester
Pflegedienstleitung / Pflegeexperte

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Kontakt
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APD Pflegedienst Miteinander Dabergotz GmbH
Hauptstraße 53
16818 Dabergotz

 
Bürozeiten:
Montag bis Freitag
8.00 - 16.00 Uhr
 
Telefon: 03391 / 510 83 82
E-Mail: info@apd-miteinander.de


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